Damit man die energetische Qualität verschiedener Gebäude miteinander vergleichen kann, wurde eine vergleichbare Darstellung in Bezug auf Transmissionswärmeverluste, die Endenergie- und Primärenergiemenge grafisch dargestellt, zur Energie-Effizienz von Gebäuden eingeführt.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz-GEG (alt EnEV) ist die Erstellung eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend.
Es gibt die Varianten "Bedarfsausweis" und "Verbrauchsausweis",
die abhängig von Bauantrag und Anzahl der Wohneinheiten, sowie Einhaltung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977, erstellt werden.
Energieausweise müssen neben den energetischen Kennwerten auch Modernisierungs-empfehlungen, den Namen, die Anschrift, die Berufsbezeichnung des Austellers und dessen Unterschrift enthalten. Der Energieausweis ist nur mit einer zugeteilten Registriernummer gültig.